JudikaturJustizRS0049459

RS0049459 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
02. August 2021

Das Vorstandsmitglied ist auch bei nur leichtem Verschulden zum Ersatz des von ihm herbeigeführten Schadens verpflichtet, seine Haftung ist aber keine Erfolgshaftung.

Entscheidungen
9