JudikaturJustizRS0049431

RS0049431 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. Dezember 2014

Durch die Benützung einer Wohnung, in der das dringende Wohnbedürfnis eines Ehegatten befriedigt wird, erwirbt dieser einen familienrechtlichen, durch § 97 ABGB gesicherten Anspruch auf Erhaltung der Wohnmöglichkeit gegen den anderen Ehegatten.

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