Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden aufgehoben. Die Rechtssache wird zur Ergänzung der Verhandlung und neuerlichen Entscheidung an das Gericht erster Instanz zurückverwiesen. Die Kosten des Rechtsmittelverfahrens sind weitere Kosten des Verfahrens erster Instanz.…
Text Begründung: Die klagende Partei betreibt eine Spedition und führte vom 7. Oktober 1996 bis 15. September 1997 im Auftrag der beklagten Partei, einer Frächterei, Güterbeförderungen durch. Letztere bezahlte alle Rechnungen ausgenommen 224.640,26 S, weil sie am 11. Dezember 1996 einen Schadenersatzans…
Rechtliche Beurteilung Die Revision, in der die Aufhebung der Urteile der Vorinstanzen beantragt wird, ist, wie sich aus den nachstehenden Ausführungen ergeben wird, zulässig; sie ist auch berechtigt. Die Revisionswerberin wendet sich gegen die Ansicht, § 32 AÖSp gelte nach den Vereinbarungen der Streitteile auch für Befö…