JudikaturJustizRS0049211

RS0049211 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. April 2023

Nach dem Tode des Pflegebefohlenen ist eine Genehmigung des von dem Pflegebefohlenen oder in seinem Namen von seinem gesetzlichen Vertreter (vorläufigen Beistand) geschlossenen Geschäftes nicht mehr möglich. Die dennoch erfolgte gerichtliche Genehmigung ist wirkungslos. Ebenso ist die Versagung einer Genehmigung wirkungslos.

Entscheidungen
10