JudikaturJustizRS0049196

RS0049196 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
04. Juli 2018

Maßgebend ist, ob ein objektiver Tatbestand gegeben ist, bei dem die Interessen auch eines pflichtbewussten gesetzlichen Vertreters den Interessen des von ihm vertretenen Minderjährigen zuwiderlaufen könnten (EvBl 1962/231), sodass das dem Pflegschaftsgericht obliegende Aufsichtsrecht die Bestellung eines Kollisionskurators erfordert, um die Rechte des Minderjährigen ohne Rücksicht auf die Interessen seines gesetzlichen Vertreters wahrzunehmen zu können.

Entscheidungen
26