Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei und der Nebenintervenientin die jeweils mit 914,70 EUR (darin enthalten 152,62 EUR an USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: F* F*, geboren am * 1900, lebte in Österreich zuletzt an der Adresse * Z*. 1929 wanderte er mit seiner Gattin in die USA aus und siedelte sich im Bundesstaat N* an. Der Ehe entstammt die Klägerin als einziges Kind. F* F* verfügte in Österreich über land und forstwirtschaftlich …
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, sie ist aber nicht berechtigt. 1. Abwesend nach § 270 ABGB ist eine namentlich bestimmte, lebende, geschäftsfähige, nicht durch einen anwesenden Vertreter vertretene Person, die „nicht dort ist, wo ihre Anwesenheit nottut“, um ihre Rechte vor Gefährdung zu wahren, oder die…