JudikaturJustizRS0049166

RS0049166 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
06. Juli 2016

Für eine bereits verstorbene Person kann kein Abwesenheitskurator bestellt werden. Wurde dennoch ein Kurator bestellt, so sind seine Handlungen von vornherein unwirksam, ohne daß es einer Aufhebung der Kuratel bedürfte.

Entscheidungen
9