JudikaturJustizRS0049111

RS0049111 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
08. März 2006

Wenn die erforderliche Personensorge durch das Verhalten eines Behinderten erschwert, allenfalls sogar vereitelt wird, wird das Gericht durch geeignete Maßnahmen den Sachwalter bei der pflichtgemäßen Durchführung der objektiv erforderlichen Personensorge zu unterstützen haben.

Entscheidungen
4