JudikaturJustizRS0049076

RS0049076 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
31. August 2010

Selbstkontrahieren zwischen dem Geschäftsführer einer Gesellschaft mbH und der Gesellschaft ist an sich zulässig und kann - allenfalls von der Ein - Mann - Gesellschaft abgesehen - ohne Beziehung eines Kollisionskurators stattfinden. Es ist allerdings im Innenverhältnis unzulässig, so weit es die Gesellschaft in dem mit dem Geschäftsführer abgeschlossenen Vertrag untersagt hat.

Entscheidungen
12