Spruch Der Revision wird Folge gegeben, das Urteil des Berufungsgerichtes wird dahin abgeändert, daß die Entscheidung des Erstgerichtes wiederhergestellt wird. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit S 25.063,80 bestimmten Kosten der Rechtsmittelverfahren (darin enthalten S 3.927,30 …
Text Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 18.11.1987 gegründet. Sie wurde zu HRB ***** des Landesgerichtes Salzburg eingetragen. Die Stammeinlage des Gesellschafters Anton H***** betrug S 5.000, die des Gesellschafters Roland Sch***** S 495.000. Anton H***** wurde z…
Rechtliche Beurteilung Dem Berufungsgericht kann nicht gefolgt werden, daß das Begehren schon deshalb abzuweisen wäre, weil die Aktivlegitimation des seinerzeitigen Zwangsverwalters Dkfm.Johann K***** erloschen sei. Ähnlich wie der Masseverwalter ist auch der Zwangsverwalter ein auf Grund des Gesetzes bestellter und im V…