Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen, welche, soweit sie die Zurückweisung des Antrages der Finanzprokuratur betreffen, als nicht in Beschwerde gezogen unberührt bleiben, werden im übrigen (Punkte 2, 3 und 4 des erstgerichtlichen Beschlusses) ersatzlos aufgehoben.…
Text Begründung: Die väterliche Großmutter der Minderjährigen, Frieda S***, schenkte mit Notariatsakt vom 25. April 1988 ihren drei Enkelkindern mehrere Liegenschaften und Liegenschaftsanteile, an denen sie am selben Tage der Mutter dieser Kinder ein - nicht zu verdinglichendes - "Bewirtschaftungsrecht"…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig, weil zur Frage, unter welchen Voraussetzungen für Minderjährige, die gemeinsam mit ihrem gesetzlichen Vertreter geklagt werden, ein Kollisionskurator zu bestellen ist, - soweit überblickbar - eine Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes fehlt; er ist auch berechti…