RS0048883 – OGH Rechtssatz
RS0048883 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Wenn es das Wohl des Kindes erheischt, kann die Person des Kindes der Mutter durch eine vom Pflegschaftsgericht genehmigte Maßnahme des Vormundes entzogen werden.
RS0048883 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Wenn es das Wohl des Kindes erheischt, kann die Person des Kindes der Mutter durch eine vom Pflegschaftsgericht genehmigte Maßnahme des Vormundes entzogen werden.