Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben.…
Text Begründung: Der mj. Andreas F*****, ist der eheliche Sohn der Maria F***** und des Hieronim S*****, deren Ehe am 7.7.1987 geschieden wurde. Der Minderjährige ist polnischer Staatsbürger. Am 6.7.1990 schlossen Franz F***** und der Minderjährige, vertreten durch seine Mutter, einen Vertrag über die…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist aus den vom Rekursgericht angeführten Gründen zulässig, aber im Ergebnis nicht berechtigt. Es trifft zu, daß im § 184a Abs 1 Z 3 ABGB als Aufhebungsgrund nach dem Wortlaut des Gesetzes nur der Fall der Auflösung oder Nichtigerklärung der Ehe der Wahleltern oder der Tod des …