Spruch Adoptionsvertrag zum Erwerb eines Adelsprädikates (Doppelname). Entscheidung vom 2. September 1953, 1 Ob 701/53.…
Text Das Erstgericht hat den zwischen der ledigen Mathilde V.-Ha. und dem ledigen Friedrich He. abgeschlossenen Adoptionsvertrag bestätigt, demzufolge Friedrich He. künftighin den Namen Friedrich V.-H. führen soll. Zufolge rechtzeitigen Rekurses des Amtes der Wiener Landesregierung hat das Rekursgericht…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Das Rechtsmittel rügt, daß sich das Rekursgericht nicht mit der Prüfung beschäftigt habe, ob der Name V.-Ha. ein Name oder ein Name mit einem adeligen Beinamen sei. Behauptungen stellt der Revisionsrekurs diesbezüglich nicht auf, er meint nur, das Rekursgericht hätte im freiherr…