Spruch Dem Revisionsrekurs wird teilweise Folge gegeben. Die Entscheidung des Rekursgerichtes wird: 1. derart abgeändert, daß der Rekurs des Einschreiters Walter L***, soweit er die gesetzliche Erbfolge anstrebt, zurückgewiesen wird, und 2. im übrigen bestätigt.…
Text Begründung: Das Erstgericht erkannte das Erbrecht der erblasserischen Witwe Elsie A***-L*** DE G***-V*** für ausgewiesen, nahm die von ihr auf Grund des Testamentes vom 5.April 1922 zum gesamten Nachlaß abgegebene unbedingte Erbserklärung zu Gericht an, legte das eidesstättige Vermögensbekenntnis m…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist teilweise berechtigt. Zunächst ist darauf zu verweisen, daß im Außerstreitverfahren gegen einen die Entscheidung erster Instanz aufhebenden Beschluß des Gerichtes zweiter Instanz - sofern das Gesetz nichts anderes bestimmt - grundsätzlich der Revisionsrekurs zulässig ist (JBl…