JudikaturJustizRS0048637

RS0048637 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. Juni 1985

Die Widerlegung der Vermutung des § 163 Abs 1 ABGB durch den Beweis der "absoluten" Unwahrscheinlichkeit der Vaterschaft ist durch die neue Fassung des Gesetzes derart erleichtert worden, daß die sogenannte 3 - Sigma - Grenze von 99,73 Prozent nicht mehr erreicht werden muß. Allerdings wird weiterhin eine hohe Unwahrscheinlichkeit gefordert werden müssen, um dem zweiten Begriffsmerkmal des Gesetzes zu entsprechen, daß die Würdigung aller Umstände gegen die Annahme sprechen muß, daß der Beklagte das Kind gezeugt habe. (Erleichterung nicht nur gegenüber dem alten Wortlaut des § 163 ABGB, sondern auch gegenüber der alten Praxis).

Entscheidungen
12