JudikaturJustizRS0048632

RS0048632 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. Mai 2023

Bei der Entscheidung über die Obsorge für ein Kind ist ausschließlich dessen Wohl maßgebend, wobei nicht nur von der momentanen Situation ausgegangen werden darf, sondern auch Zukunftsprognosen zu stellen sind.

Entscheidungen
106