JudikaturJustizRS0048624

RS0048624 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
01. Februar 1938

Bestellt der Vater in dem Testamente, in welchem er seine minderjährigen Kinder zu Erben einsetzt, für diese mehrere Vermögensverwalter, so wird diese letztwillige Anordnung durch die Bestellung der Mutter zur Vormünderin nicht unwirksam. Eine Verfügung, die gültig zur Zeit des Besitzes der väterlichen Gewalt getroffen wurde, wird nicht deshalb ungültig, weil in einem späteren Zeitpunkt die Ausübung der väterlichen Gewalt nach § 176 ABGB ruht.