BundesrechtBundesgesetzeAllgemeines bürgerliches GesetzbuchErster Theil. Von dem Personen-Rechte.Drittes Hauptstück Rechte zwischen Eltern und KindernSechster Abschnitt Annahme an Kindesstatt§ 196

§ 196

In Kraft seit 01. Juli 2018
Up-to-date