JudikaturJustizRS0048563

RS0048563 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. Oktober 1988

Jahrelange gute Pflege und Betreuung des Kindes durch seine Großeltern kann dem Begehren der Mutter - welcher das primäre Sorgerecht nicht entzogen war - auf Übergabe des Kindes nicht im Wege stehen, wenn keine konkreten Anhaltspunkte gegen die Fähigkeit der Mutter zur Erziehung des Kindes vorhanden sind.

Entscheidungen
7