JudikaturJustizRS0048550

RS0048550 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Januar 1961

Bemessung des gesetzlichen Unterhalts, wenn über die Frage zu entscheiden ist, ob die dem Grunde nach unterhaltspflichtigen Erben den ihnen zugekommenen Erbteil ohne Bedachtnahme auf ihre eigenen Bedürfnisse zur Bestreitung des Unterhaltsanspruches des unehelichen Kindes verwenden müssen oder nicht. Gleiches gilt für die Annahme des Zeitpunktes der Selbsterhaltungsfähigkeit der unterhaltspflichtigen Erben, für die allfällige Berücksichtigung der diesen zustehenden Unterhaltsansprüche gegen andere und für die Berücksichtigung der Zinsen des Deckungskapitals.