Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Der Kläger ist schuldig, der Beklagten die mit S 1.977,60 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (einschließlich S 329,60 Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Im Verfahren AZ 2 C 2/85 des Bezirksgerichtes Hietzing klagte die jetzige Beklagte den Kläger auf Feststellung, daß er ihr Vater und als solcher unterhaltspflichtig sei. Der Kläger bestritt, innerhalb der kritischen Zeit der Mutter des Kindes beigewohnt zu haben; nach Einholung…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zwar zulässig (§ 502 Abs.5 ZPO, § 49 a Abs.1 JN), aber nicht berechtigt. Der Kläger erachtet die Ausführungen der Vorinstanzen für unzutreffend; es solle dem Vater nicht die Möglichkeit genommen werden, neue Begutachtungsmethoden zu verlangen; das Verfahren der Vorinstanzen sei mang…