RS0048177 – OGH Rechtssatz
RS0048177 – OGH Rechtssatz
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Die unrichtige standesamtliche Eintragung, daß ein während des aufrechten Bestandes der Ehe geborenes Kind kein eheliches Kind des Ehemannes der Kindesmutter sei, stellt dann, wenn der Ehemann vom Jugendamt über die Notwendigkeit der fristgerechten Bestreitung der Ehelichkeit belehrt wurde, keinen unabwendbaren Zufall dar, durch den er an der Bestreitungsklage gehindert war.
RG vom 09.07.1941, VIII 68; Veröff: 1941/253