JudikaturJustizRS0048068

RS0048068 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. Oktober 2023

Das Recht auf persönlichen Verkehr hat im Konfliktsfall gegenüber dem Wohl des Kindes zurückzustehen. Der Konflikt muss jedoch in seinen nachteiligen Auswirkungen auf das Kind jenes Maß überschreiten, das als natürliche Folge der Zerrüttung des Familienbandes durch die Trennung der Eltern in Kauf genommen werden muss.

Entscheidungen
53