JudikaturJustizRS0048053

RS0048053 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
03. Oktober 2018

Im Rahmen der Vermögensverwaltung obliegt den Eltern die Erhaltung und Mehrung des Vermögens des Kindes innerhalb der rechtlichen Grenzen. Zur Erhaltungspflicht muss auch die Wahrung vermögensrechtlicher Ansprüche gerechnet werden.

Entscheidungen
4