JudikaturJustizRS0047977

RS0047977 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. November 1977

Der eheliche Vater als gesetzlicher Vertreter seines minderjährigen Kindes bedarf zur Erhebung von Klagen namens des Minderjährigen nicht einer besonderen pflegschaftsbehördlichen Ermächtigung zur Prozeßführung.