RS0047973 – OGH Rechtssatz
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Verknüpfungen & Referenzen
Der die Übertragung der Obsorge an den anderen Teil erfordernde Tatbestand der Gefährdung des Kindeswohls liegt bei nachhaltiger Verletzung des Gewaltverbots vor.
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Der die Übertragung der Obsorge an den anderen Teil erfordernde Tatbestand der Gefährdung des Kindeswohls liegt bei nachhaltiger Verletzung des Gewaltverbots vor.