JudikaturJustizRS0047782

RS0047782 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Februar 2014

Das der väterlichen Gewalt entspringende Recht des Vaters auf Leitung und Erziehung seiner minderjährigen Kinder kann von ihm in der Regel nach freiem Ermessen ausgeübt werden und findet nur in den vom Gesetz bezeichneten Fällen der §§ 148, 177, 178 ABGB eine Beschränkung.

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