JudikaturJustizRS0047669

RS0047669 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
06. November 2018

Hat das unterhaltsberechtigte Kind die Absicht, an der Wirtschaftsuniversität Fremdenverkehr zu studieren, dient ein einjähriger Studienaufenthalt in den USA dem angestrebten Bildungsziel und hat daher nicht Ruhen des Unterhaltsanspruches zur Folge.

Entscheidungen
5