Spruch Der Revisionsrekurs wird zurückgewiesen. Der Antragsteller ist schuldig, dem Antragsgegner die mit 447,98 EUR (darin 74,66 EUR Umsatzsteuer) bestimmten Kosten der Revisionsrekursbeantwortung zu ersetzen.…
Text Begründung: Der Antragsteller Ing. Maximilian B***** ist der Vater des am 3. 11. 1981 geborenen Antragsgegners Mag. Norbert O*****. Er verpflichtete sich in einem praetorischen Vergleich, seinem Sohn ab 1. 1. 2007 bis zu dessen Selbsterhaltungsfähigkeit einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von 429 EU…
Rechtliche Beurteilung Der dagegen vom unterhaltspflichtigen Antragsteller erhobene Revisionsrekurs ist - entgegen dem den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§ 71 Abs 1 AußStrG) - Ausspruch des Rekursgerichts unzulässig. Ein an das Diplomstudium anschließendes Doktoratsstudium schiebt den Eintritt der Selbsterhaltungsf…