JudikaturJustizRS0047468

RS0047468 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. Mai 2017

Auch die für längere Zeit geschlossene Vereinbarung, anstelle des geschuldeten Geldunterhalts für das Kind Naturalgehalt zu leisten, bedarf gemäß § 154 Abs 3 ABGB der Genehmigung des Gerichtes.

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