JudikaturJustizRS0047394

RS0047394 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
11. Oktober 2012

In den Materialien zum Bundesgesetz über die Neuordnung des Kindschaftsrechtes, werden als Betreuungsleistungen zwar nur die Zubereitung der Nahrung, die Instandhaltung der Kleidung und Wäsche sowie Pflege im Krankheitsfall aufgezählt, der in Wahrheit jedoch viel weitere Begriff der Betreuung umfasst jedoch nicht nur die körperliche Pflege des Minderjährigen notwendigen Leistungen, sondern auch die Überlassung der Wohnung zur Mitbenützung und vor allem auch die geistig - seelischen Erziehungsmaßnahmen, die sich in Geld nicht ausdrücken lassen.

Entscheidungen
4