RS0047333 – OGH Rechtssatz
RS0047333 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Die Kosten rechtsfreundlicher Beratung und Vertretung oder ärztlicher Behandlung der Ehefrau können zu den "besonderen Bedürfnissen" (§ 672 ABGB) gehören und unter den gemäß § 91 ABGB geschuldeten anständigen Unterhalt fallen.