JudikaturJustizRS0047333

RS0047333 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
06. Dezember 1973

Die Kosten rechtsfreundlicher Beratung und Vertretung oder ärztlicher Behandlung der Ehefrau können zu den "besonderen Bedürfnissen" (§ 672 ABGB) gehören und unter den gemäß § 91 ABGB geschuldeten anständigen Unterhalt fallen.