Spruch Spruchrepertorium Nr. 38 Durch das Eingehen einer Lebensgemeinschaft der geschiedenen Gattin mit einem anderen Mann tritt das Ruhen ihres Unterhaltsanspruches gegenüber dem geschiedenen Gatten ein, gleichgültig ob die Frau aus dieser Lebensgemeinschaft ihren Unterhalt ganz oder teilweise bezieht. (…
Text Die Klägerin, deren Ehe mit dem Beklagten durch Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt vom 23. September 1946, 12 Cg 20/46, aus dem überwiegenden Verschulden des Beklagten geschieden wurde, begehrt die Zahlung eines Unterhaltes. Dieser Anspruch wurde mit Zwischenurteil des Erstgerichtes vom 7. Jänner…
Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: Zunächst war die Frage zu prüfen, ob die Revision gegen die Bestätigung der Abweisung des Unterhaltsbegehrens zulässig ist. Sie ist zu bejahen. Die Bestimmung des § 502 Abs. 2 ZPO. steht der Revision nicht entgegen, weil die Untergerichte den Unterhaltsanspruch der Klä…