Spruch Die außerordentliche Revision wird gemäß § 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen.…
Text Begründung: Die außerordentliche Revision des Klägers, mit der er die Rechtsansicht des Berufungsgerichts bekämpft, die Beklagte führe keine Lebensgemeinschaft, die ein – im Scheidungsfolgenvergleich vereinbartes – Ruhen des nachehelichen Unterhaltsanspruchs herbeiführen könnte, ist mangels Vorliege…
Rechtliche Beurteilung 1. Für das Vorliegen einer Lebensgemeinschaft spielt neben der Eheähnlichkeit auch eine gewisse Dauer, auf die sie eingerichtet ist und das Zusammenspiel der Elemente Wohn , Wirtschafts und Geschlechtsgemeinschaft eine Rolle, wobei anerkannt ist, dass im Sinn eines beweglichen Systems nicht stets …