Spruch Dem Revisisonsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei hat der beklagten Partei die mit S 33.272,67 bestimmten Kosten der Revisionsrekursbeantwortung (darin enthalten S 3.024,79 Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.…
Text Begründung: Die Klägerin, die aus einem der Beklagten erteilten Auftrag zur Lieferung von zwei Kugelgewindespindeln Schadenersatzansprüche geltend macht, stützt die örtliche Zuständigkeit des Erstgerichtes darauf, daß die Bestellung ausdrücklich zu ihren Einkaufsbedingungen erfolgt sei, denen zufol…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist nicht berechtigt. Wie das Rekursgericht zutreffend ausführte, kann der Nachweis einer Gerichtsstandsvereinbarung oder der Vereinbarung eines Erfüllungsortes nur durch eine vom Beklagten gefertigte Urkunde erbracht werden (JBl 1969, 563; SZ 47/146; JBl 1975, 548, RZ 1977/135; …