Spruch Wurde eine Vereinbarung des Gerichtsstandes des Erfüllungsortes durch Bevollmächtigte getroffen, muß zwar mit der beim Gericht des Erfüllungsortes eingebrachten Klage die Vollmacht des Bestellers und nunmehrigen Beklagten, nicht aber die des Lieferers und nunmehrigen Klägers urkundlich nachgewiesen …
Text Die klagende Partei, eine Einzelfirma, die den Handel mit Warenverkaufsautomaten in Wien betreibt, hat gegen die Beklagte, die Inhaberin eines Lebensmittelgeschäftes an einem Ort außerhalb des Gerichtssprengels des Erstgerichtes ist, eine Klage aus einem Warenlieferungsvertrag auf Bezahlung von S 20…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Der Revisionsrekurs ist zulässig, da der Aufhebungsbeschluß inhaltlich eine Abänderung der erstgerichtlichen Entscheidung darstellt, sodaß auch die Bestimmung des § 527 Abs 2 ZPO (EvBl 1959/115; 1 Ob 267/68 ua) nicht zum Tragen kommen kann; er ist aber nicht berechtigt, wennglei…