Spruch Der Rechtsanwalt ist im Verhältnis zum Klienten Unternehmer im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes. Auch als Zusatz zu einem schon vor dessen Inkrafttreten zustande gekommenen Vertragsverhältnis kann eine nun unzulässige Gerichtsstandsvereinbarung nicht mehr wirksam geschlossen werden OGH 14. Mai 19…
Text Der Kläger, ein in Enns ansässiger Rechtsanwalt, brachte seine Honorarklage gegen den in Salzburg wohnhaften Beklagten, einen Studenten. Unter Berufung auf die in einer undatierten, aber unbestrittenermaßen nach dem 1. Oktober 1979 unterfertigten Vollmacht enthaltenen Gerichtsstandvereinbarung beim …
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Der Rekurswerber bestreitet nicht, daß im vorliegenden Rechtsverhältnis er als Unternehmer und der Beklagte als Konsument im Sinne des KSchG anzusehen ist. Entgegen der Meinung von Kaltenbäck, Anw 1979, 394, ist tatsächlich auch ein Rechtsanwalt bei Geschäften, die zum Betrieb s…