JudikaturJustizRS0046868

RS0046868 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
11. April 2013

Auch für ein schon bestehendes Vertragsverhältnis kann eine unzulässige Gerichtsstandvereinbarung nach dem Inkrafttreten des KSchG nicht mehr wirksam geschlossen werden.

Entscheidungen
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