JudikaturJustizRS0046736

RS0046736 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. Januar 2009

Steht die in einem Bestellformular enthaltene Klausel des Erfüllungsortes zwar unterhalb der Unterschrift des Bestellers, aber doch in ihrer unmittelbaren Nähe, sodass sie dem Besteller deutlicher auffallen musste als der von der Unterschrift räumlich weiter entfernte Text, dann muss sie der Besteller als wirksame Vereinbarung des Erfüllungsortes gegen sich gelten lassen.

Entscheidungen
7