Spruch Dem Revisionsrekurs wird hinsichtlich eines Teilbetrages von S 13.144,78 Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen werden in diesem Umfange aufgehoben. Dem Erstgericht wird die Einleitung des gesetzlichen Verfahrens über die Klage in diesem Umfange aufgetragen. Im übrigen wird dem Revisionsre…
Text Begründung: Die Kläger begehren vom Beklagten, der seinen Wohnsitz in B***** hat, Zahlung von S 50.496,76 sA mit dem Vorbringen, der Beklagte habe im Hause der Kläger mangelhafte Bodenbeschichtungsarbeiten durchgeführt, die eine Neuherstellung dieser Arbeiten mit einem Aufwand von S 35.851,98 erfo…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist nur zum Teil berechtigt. Der Oberste Gerichtshof hat die vom Rekursgericht als wesentlich erachtete Frage allerdings bereits unter ausdrücklicher Ablehnung der von Fasching (Lehrbuch**2, Rz 308) und Rechberger-Simotta (Zivilprozeßrecht**n, Rz 97) vertretenen Rechtsmeinung i…