JudikaturJustizRS0046564

RS0046564 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. Juni 2022

Der Wegfall jedes Prozesshindernisses bis zur Entscheidung über die entsprechende Prozessvoraussetzung ist beachtlich, wenn der Zweck des Prozesshindernisses nicht gerade im Ausschluss einer vorzeitigen gerichtlichen Anspruchsverfolgung zu erblicken ist. Ob die inländische Gerichtsbarkeit gegeben ist oder ihr Mangel ein Prozesshindernis bildet, ist nach dem Sachverhalt und der Rechtslage zu beurteilen, wie sie im Zeitpunkt der Entscheidung über die Prozesseinrede bestehen.

Entscheidungen
11