JudikaturJustizRS0046541

RS0046541 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. März 2022

§ 58 Abs 1 JN ist auch dann anzuwenden, wenn der Kläger das (gänzliche oder teilweise) Erlöschen des auf eine Geldleistung gerichteten Unterhaltsanspruches geltend macht.

Entscheidungen
6