Spruch Der Akt wird dem Erstgericht zurückgestellt.…
Text Begründung: Der Kläger ist aufgrund des Scheidungsvergleichs zu monatlichen Unterhaltszahlungen von 350 EUR an die Beklagte, seine geschiedene Ehegattin, verpflichtet. Der Kläger begehrt die Feststellung des Ruhens des gesamten Unterhaltsanspruchs seit 1. 12. 2011 aufgrund einer bestehenden Lebensge…
Rechtliche Beurteilung Dagegen erhob der Kläger eine „außerordentliche“ Revision, die dem Obersten Gerichtshof unmittelbar vorgelegt wurde. Diese Vorgangsweise entspricht nicht dem Gesetz. In den im § 49 Abs 2 Z 1 und 2 JN bezeichneten familienrechtlichen Streitigkeiten ist die Revision nach § 502 Abs 4 ZPO - außer im Fal…