Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben . Die Beschlüsse der Vorinstanzen werden ersatzlos behoben. Dem Erstgericht wird die Fortsetzung des Verfahrens unter Abstandnahme vom Zurückweisungsgrund der fehlenden sachlichen Zuständigkeit hinsichtlich der Erstbeklagten, der Drittbeklagten und des Fünftbek…
Text Begründung: Laut Bescheid der Übernahmekommission vom 22. 11. 2016, GZ 2016/1/2 317 (c*****), waren im Herbst 2015 die Zweit- und die Viertbeklagte Gesellschafterinnen der c***** SE (nunmehr: B***** GmbH; kurz: Gesellschaft), die Erstbeklagte war Alleingesellschafterin der Viertbeklagten und die Dr…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig; er ist auch berechtigt. 1. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens sind Schadenersatzansprüche, die die Klägerin aus der Verletzung einer Verpflichtung ableitet, die nach den Vorschriften des Übernahmegesetzes besteht, also aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung. …