Text Begründung: Am 3. März 1989 ereignete sich auf der Südautobahn vor Seibersdorf ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Lenker und Halter des PKW Audi 80, Kennzeichen Nr. T 444.335, und Gunther T*** als Lenker und Halter des PKW VW Golf, Kennzeichen Nr. B 17.237, der bei der Beklagten haftpflichtv…
Rechtliche Beurteilung Der Delegierungsantrag ist gerechtfertigt. Nach § 31 Abs 1 JN kann aus Gründen der Zweckmäßigkeit auf Antrag einer Partei anstelle des zuständigen Gerichts ein anderes Gericht gleicher Gattung zur Verhandlung und Entscheidung bestimmt werden. Die Delegierung obliegt dem Oberlandesgericht innerhalb s…