Text Begründung: Die klagende Genossenschaft begehrt die Feststellung, sie sei seit 1.1.1995, 0.00 Uhr, in eventu seit 1.1.1996, 0.00 Uhr, nicht (mehr) Mitglied der beklagten Partei. Der beklagte Revisionsverband, ebenfalls eine Genossenschaft, wendete ein, daß gemäß § 27 seiner Satzung in allen Strei…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs der beklagten Partei ist zulässig und im Sinn des gestellten Aufhebungs- und Rückverweisungsantrags an das Rekursgericht auch berechtigt. Vorauszuschicken ist, daß der Revisionsrekurs der beklagten Partei nicht jedenfalls unzulässig ist, weil keine Vollbestätigung im Sinn des §…