JudikaturJustizRS0046351

RS0046351 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. Mai 2014

Auch nach der Fassung dieser Bestimmung durch die ZVN 1983 gilt der dort genannte Rechtsmittelausschluß nicht für Entscheidungen, mit denen die Zuständigkeit eines Schiedsgerichtes verneint wird.

Entscheidungen
6