JudikaturJustizRS0046346

RS0046346 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. Februar 2023

Die Überweisung nach § 44 JN ohne ausdrücklichen Ausspruch der Unzuständigkeit stellt keineswegs bloß eine kanzleitechnische Verfügung des Gerichtes ohne rechtliche Bedeutung dar, sondern es liegt hierin eine Entscheidung über die Zuständigkeit, die, wenn sie in Rechtskraft erwächst, nach Maßgabe des § 46 JN bindend ist.

Entscheidungen
10