JudikaturJustizRS0046280

RS0046280 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. Februar 2009

Hat das Gericht, das nach der Entscheidung über die Unzuständigkeit sachlich zuständig wäre, seinen Sitz in derselben Gemeinde, reicht es für den Rechtsmittel - Ausschluss hin, dass dieses Gericht eindeutig bestimmbar ist.

Entscheidungen
8