Spruch I. Den Rekursen der erst- und der drittbeklagten Partei wird nicht Folge gegeben. Die erst und die drittbeklagte Partei sind zur ungeteilten Hand schuldig, der erstklagenden Partei die mit 1.529,88 EUR (hierin enthalten 254,98 EUR USt) und der zweitklagenden Partei die mit 655,67 EUR (hierin enthal…
Text Begründung: I. [1] Mit Beschluss vom 13. November 2020, ON 3 , wies das Erstgericht die von allen drei Beklagten erklärte Ablehnung der Senatspräsidentin und zweier Mitglieder eines Berufungssenats des Oberlandesgerichts Wien zurück. [2] Gegen diesen Beschluss richten sich die Rekurse des Erst …
Rechtliche Beurteilung [4] Die Rekurse sind nicht berechtigt . [5] 1. Ein Richter ist nach § 19 Z 2 JN befangen, wenn Umstände vorliegen, die es nach objektiver Prüfung und Beurteilung rechtfertigen, seine Unbefangenheit in Zweifel zu ziehen (RIS Justiz RS0046024 [T2]), insbesondere wenn er nicht unparteiisch entsche…