Spruch I. Die Ablehnung „sämtlicher weiterer“ (vom Kläger nicht namentlich genannter) Richter des Oberlandesgerichts Wien wird zurückgewiesen. II. Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben. Der angefochtene Beschluss wird mit der Maßgabe bestätigt, dass die Ablehnung der Mitglieder des Senats 15 des Oberlandesge…
Text Begründung: Der Kläger begehrt, einen näher bezeichneten Beschluss des beklagten Vereins für nichtig, hilfsweise für unwirksam zu erklären. Im ersten Rechtsgang wies das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien das Hauptbegehren ab und gab dem Eventualbegehren statt. Das Oberlandesgericht Wien gab d…
Rechtliche Beurteilung 1.1. Zur Entscheidung über die Pauschalablehnung aller Richter des Oberlandesgerichts Wien (hier: mit Ausnahme der im Ablehnungsantrag namentlich genannten sechs Richter) ist der Oberste Gerichtshof berufen (RIS Justiz RS0109137; jüngst 10 Ob 4/17m). Aus Anlass der Vorlage des Rekurses ist deshalb …