Spruch Dem Rekurs wird in Ansehung der Ablehnung des Richters des Oberlandesgerichts Innsbruck Dr. ***** teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Beschluss wird unter Aufrechterhaltung seines übrigen Inhalts dahin abgeändert, dass die Befangenheit des Richters des Oberlandesgerichts Innsbruck Dr. ***** im…
Text Begründung: Der Kläger und Antragsteller ist außerordentlicher Universitätsprofessor an einem Institut der rechtswissenschaftlichen Fakultät der erstbeklagten Universität. In seiner Klage im Ausgangsverfahren bekämpft er den Abschluss eines Arbeitsvertrags zwischen Erst- und Zweitbeklagter über eine…
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs ist zulässig (§ 24 Abs 2 JN). Er ist teilweise auch berechtigt. 1. Nach § 19 Z 2 JN kann ein Richter abgelehnt werden, wenn ein zureichender Grund vorliegt, seine Unbefangenheit in Zweifel zu ziehen. Nach § 22 Abs 2 GOG haben Richter Gründe anzuzeigen, die ihre Ablehnung wegen Besorgnis d…