JudikaturJustizRS0045970

RS0045970 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. Januar 2024

Von einem Richter kann erwartet werden, dass er auch dann unbefangen entscheidet, wenn eine Partei gegen ihn Klagen, Aufsichtsbeschwerden erhebt bzw Strafanzeigen und Disziplinaranzeigen erstattet.

Entscheidungen
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