Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen, die in Ansehung der Abweisung eines Teilbetrages von 20.621,05 S sA als unangefochten unberührt bleiben, werden im übrigen dahin abgeändert, daß die beklagte Partei schuldig ist, der klagenden Partei den Betrag von 303.747,86 samt 8 % Zi…
Text Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist seit 27. März 1985 Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen der R*** W*** Maschinenfabrik Gesellschaft mbH (im folgenden Gemeinschuldnerin), Wels (S 17/85 des Kreisgerichtes Wels). Als solcher bemühte er sich zur Abwicklung offener Aufträge um eine Fortführ…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der Klägerin ist berechtigt. Der Erstrichter traf unter anderem die Feststellung, Rechtsanwalt Dr. P*** habe im Zuge des Telefongesprächs am 19. Juli 1985 den Beklagten gefragt, ob er "garantieren" könne, daß die Klägerin ihr Geld bekomme, was der Beklagte "in seiner Eigenschaft als Mas…