JudikaturJustizRS0045664

RS0045664 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. November 2014

Eine erteilte Baubewilligung als eine öffentlich - rechtliche Zulässigerklärung kann niemals privatrechtliche Einwendungen präjudizieren. Die Baubehörde ist nicht berufen, über Privatrechte zu entscheiden.

Entscheidungen
6